15. November 2002
Herr Keith Harkins
Sicherheitsmanager
Linbeck / Kennedy & Rossi
One Maguire Road
Lexington, Ma 02421
Re: Ob eine Warnlinie bei 6 Fuß zum Schutz von arbeiter können auch verwendet werden, um die Absturzsicherungsanforderungen für HLK-Bauarbeiter zu erfüllen; §1926.502(b)
Sehr geehrter Herr Harkins:Dies ist eine Antwort auf Ihr Schreiben vom 10. Juni 2002 an die Occupational Safety and Health Administration (OSHA), in dem Sie um Klärung der Verwendung von Absturzsicherungssystemen für andere Mitarbeiter als Dachdecker bitten, die auf Dächern mit geringer Neigung arbeiten. Ich entschuldige mich für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir haben Ihre Fragen 1 wie folgt umschrieben:
Frage (1): Szenario: Mehrere Gewerke – Dachdecker sowie mechanische Gewerke – arbeiten an einem Dach mit geringer Neigung. Gemäß § 1926.501 (b) (10) können die Dachdecker die Anforderungen an die Absturzsicherung erfüllen, indem sie eine Warnlinie 6 Fuß vom Rand entfernt verwenden. In Übereinstimmung mit dem Brief der OSHA vom 1. August 2000 an Mark Troxell können die mechanischen Gewerke, die HLK-Geräte installieren, ohne persönliche Absturzsicherung arbeiten, solange sie sich innerhalb einer Warnlinie von 15 Fuß vom Rand befinden. Da sowohl Dachdecker als auch mechanische Gewerke gleichzeitig auf dem Dach arbeiten, ist es in dieser Situation zulässig, dass die mechanischen Gewerke die Warnlinie der Dachdecker verwenden, die 6 Fuß vom Rand entfernt ist? Wir würden verlangen, dass die mechanischen Gewerke geschult werden und eine Absturzsicherung verwenden müssen, wenn sie zwischen der Warnlinie und der Kante arbeiten sollen. Außerdem würde die Warnlinie den Kriterienanforderungen in §1926.502 (f) entsprechen. Ist das akzeptabel?
Antwort
Wie unten erläutert, lautet die Antwort nein.OSHA’s Fall protection Standard for construction, 29 CFR Part 1926 Subpart M (beginnend bei §1926.500), erfordert in der Regel Fallschutz, wenn es einen Fallabstand von 6 Fuß oder mehr gibt. In wenigen, sehr spezifischen Situationen (Dacharbeiten mit geringer Neigung, einige Spitzenarbeiten, Betonfertigteilbau und Wohnungsbau; siehe §1926.501 (b) (2), (12) und (13)) erlaubt die Norm aufgrund von Machbarkeitsbeschränkungen die Verwendung einer Warnlinie in Kombination mit anderen Maßnahmen anstelle eines herkömmlichen Absturzschutzes (Leitplankensysteme, persönliche Absturzsicherungssysteme oder Sicherheitsnetzsysteme), um Mitarbeiter von einer Kante fernzuhalten.
Die Installation von HLK-Anlagen fällt nicht unter die aufgeführten Kategorien, d. H. Spitzenarbeiten, Betonfertigteile oder Wohnungsbau. Daher gilt die Warnlinie bei der 6-Fuß-Option nicht.Wie im Troxell-Brief vom 1. August 2000 erläutert, wird die Verwendung einer Warnlinie 15 Fuß vom Rand entfernt als De-minimis-Verstoß gegen die Leitplankenkriterien in §1926.502 (b) angesehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Bedingungen, die für die Anwendung dieser Richtlinie erfüllt sein müssen, sind wie folgt:
- Eine Warnlinie wird 15 Fuß oder mehr von der Kante entfernt verwendet;
- Die Warnlinie erfüllt oder übertrifft die Anforderungen in §1926.502(f) (2);
- Im Bereich zwischen der Warnlinie und der Kante dürfen keine Arbeiten oder arbeitsbezogenen Aktivitäten stattfinden; und
- Der Arbeitgeber implementiert effektiv eine Arbeitsregel, die es den Mitarbeitern verbietet, die Warnlinie zu überschreiten.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie daher eine Warnlinie 15 Fuß vom Rand entfernt verwenden, um die HLK-Mitarbeiter zu schützen.
Anwenden der Richtlinie auf Ihr Mixed-Trades-Szenario
Die Tatsache, dass die HLK-Mitarbeiter gleichzeitig mit den Dachdeckern auf dem Dach arbeiten, ändert nichts an der Tatsache, dass der Standard es den HLK-Mitarbeitern nicht erlaubt, sich auf eine Warnlinie zu verlassen 6 Fuß vom Rand entfernt zum Absturzschutz. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verwendung von zwei Warnlinien – eine bei 6 Fuß und eine bei 15 Fuß – verwirrend oder anderweitig nicht praktikabel wäre, können Sie die HLK-Mitarbeiter mit herkömmlichen Absturzsicherungsgeräten schützen und auf die 15-Fuß-Warnlinie verzichten.Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per Fax unter US Department of Labor, Directorate of Construction, , #202-6931689. Sie können uns auch per Post unter dem oben genannten Büro, Raum N3468, 200 Constitution Avenue, NW kontaktieren., Washington, DC 20210, obwohl es aufgrund der fortgesetzten Anthrax-Dekontaminationsverfahren zu einer Verzögerung unserer Empfangskorrespondenz kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Russell B. Swanson
Direktion für Bauwesen
Gehäuse
1In Ihrer zweiten Frage fragen Sie, welche Absturzsicherungsoptionen der Arbeitgeber zum Schutz eines Wartungsmitarbeiters hat, der mehr als 6 Fuß, aber weniger als 15 Fuß von einer Dachkante entfernt arbeitet? Da es sich bei dieser Frage um die Anwendung der allgemeinen Industriestandards und nicht um die Baunormen handelt, haben wir sie zur Beantwortung an die Kommission weitergeleitet.