Außerordentliche Minister der Heiligen Kommunion
Außerordentliche Minister der Heiligen Kommunion (EMHC) sind diejenigen, die von ihren Hirten empfohlen und vom Diözesanbischof ernannt werden, um bei der Verteilung der Heiligen Kommunion oder der Ausstellung des Allerheiligsten Sakraments zu helfen. Es gibt drei Arten von Terminen:Außerordentlicher Minister der Heiligen Kommunion in der Messe – Hilft, wenn die ordinierten Minister (Priester und Diakone) Hilfe benötigen, um die Kommunion rechtzeitig an diejenigen zu verteilen, die in der Messe anwesend sind.Außerordentlicher Minister der Heiligen Kommunion außerhalb der Messe – Ernannt, um den Kranken und Alten die Kommunion zu bringen.Außerordentlicher Minister der Heiligen Kommunion, um das Allerheiligste Sakrament für die eucharistische Anbetung freizulegen und auszuruhen.
Qualifikationen eines außerordentlichen Ministers der Heiligen Kommunion
Wenn Pastoren dem Bischof Kandidaten für die Zulassung als EMHCs empfehlen, sollten sie die folgenden Qualifikationen beachten (aus DNU Policy Bulletin Holy Eucharistie 16, 5. Dezember 2007):
- Muss 18 Jahre alt sein und alle Initiationssakramente empfangen haben.Sie müssen „tief vom Geist der Liturgie durchdrungen sein, und sie müssen geschult sein, ihre Aufgaben in korrekter und geordneter Weise zu erfüllen“ (Sacrosanctum Concilium).29)
- Muss in der Kirche einen guten Ruf haben und keinen öffentlichen Widerstand gegen die Lehren der Kirche haben.
- Sollte ein öffentliches Zeugnis für den Glauben sein und als solches in der Pfarrei anerkannt werden, in der sie dienen.
Ernennung, Schulung und Beauftragung
Ernennung: Außerordentliche Kommunionhelfer werden vom Diözesanbischof für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Pastoren sollten eine Absichtserklärung an den Direktor des Amtes für Anbetung schreiben, die dann dem Bischof vorgelegt wird. Dieser Brief sollte eindeutig die Art des Dienstes bezeichnen, für die der Pastor die Ernennung wünscht (EMHC in der Messe, EMHC außerhalb der Messe, EMHC, um das Allerheiligste Sakrament freizulegen und auszuruhen). Der Bischof wird eine Bescheinigung ausstellen, die die Ernennung des Ministers für eine Amtszeit von fünf Jahren bedeutet.