Anton Dostler

Dostler vor der Hinrichtung an einen Pfahl gebunden

Dostlers Leiche unmittelbar nach der Hinrichtung

Anton Dostler (München, 10.Mai 1891 – Aversa, 1. Dezember 1945) war ein General der Infanterie in der regulären deutschen Armee während des Zweiten Weltkriegs. Im ersten alliierten Kriegsprozess nach dem Krieg wurde Dostler wegen Kriegsverbrechen für schuldig befunden und von einem Erschießungskommando hingerichtet.

Militärische Laufbahn

Anton Dostler trat 1910 in die deutsche Armee ein und diente als Junioroffizier im Ersten Weltkrieg. Vom Beginn des Zweiten Weltkriegs bis 1940 war er Stabschef der 7. Armee. Anschließend befehligte er die 57. Infanteriedivision (1941-1942), die 163. Infanteriedivision (1942) und wurde nach einigen vorübergehenden Einsätzen beim Corps zum Kommandeur des 75.Army Corps (Jan-Juli 1944) in Italien und dann als Cdr ernannt. Venezianische Küste (September bis November 1944), als sein Name in 73rd Army Corps geändert wurde, bei dem er den Krieg beendete.

Hinrichtung von US-Soldaten

Hauptartikel: Operationen Ginny I und II

Am 22.März 1944 landeten fünfzehn Soldaten der US-Armee, darunter zwei Offiziere, an der italienischen Küste etwa 15 Kilometer nördlich von La Spezia, 400 km (250 Meilen) hinter der damals etablierten Front, im Rahmen der Operation Ginny II. Sie waren alle ordnungsgemäß in der Felduniform der US-Armee gekleidet und trugen keine Zivilkleidung. Ihr Ziel war es, einen Tunnel in Framura an der wichtigen Eisenbahnlinie zwischen La Spezia und Genua abzureißen. Zwei Tage später wurde die Gruppe von einer Gruppe italienischer faschistischer Soldaten und Mitgliedern der deutschen Wehrmacht gefangen genommen. Sie wurden nach La Spezia gebracht, wo sie in der Nähe des Hauptquartiers der 135. Das unmittelbare, überlegene Kommando war das des 75.Armeekorps unter dem Kommando von Dostler.

Die gefangenen US-Soldaten wurden verhört und einer der US-Offiziere enthüllte die Geschichte der Mission. Die Information, einschließlich, dass es sich um einen Kommandoangriff handelte, wurde dann an Dostler im 75. Am folgenden Tag (25. März) informierte Dostler seinen Vorgesetzten, Feldmarschall Albert Kesselring, kommandierender General aller deutschen Streitkräfte in Italien, über die gefangenen US-Kommandos und was mit ihnen zu tun sei. Laut Dostlers Adjutantenoffizier reagierte Kesselring mit der Anordnung der Hinrichtung. Später an diesem Tag sandte Dostler ein Telegramm an die 135. Dieser Befehl war eine Umsetzung von Hitlers geheimer Kommandoordnung von 1942, die die sofortige Hinrichtung von Kommandos und Saboteuren ohne Gerichtsverfahren erforderte. Deutsche Offiziere der 135. Festungsbrigade setzten sich mit Dostler in Verbindung, um eine Aussetzung der Hinrichtung zu erreichen. Dostler schickte dann ein weiteres Telegramm, in dem er Almers befahl, die Hinrichtung durchzuführen. Zwei letzte Versuche unternahmen die Offiziere am 135., die Hinrichtung zu stoppen, darunter auch einige telefonisch, weil sie wussten, dass die Hinrichtung uniformierter Kriegsgefangener einen direkten Verstoß gegen die Genfer Konvention über Kriegsgefangene von 1929 darstellte. Diese Bemühungen blieben erfolglos und die fünfzehn Amerikaner wurden am Morgen des 26.März 1944 in Punta Bianca südlich von La Spezia in der Gemeinde Ameglia hingerichtet. Ihre Leichen wurden in einem Massengrab begraben, das dann getarnt wurde. Alexander zu Dohna-Schlobitten, ein Mitarbeiter Dostlers, der den geheimen Kommandobefehl nicht kannte und sich geweigert hatte, den Hinrichtungsbefehl zu unterzeichnen, wurde wegen Ungehorsams aus der Wehrmacht entlassen.

Prozess, Hinrichtung und Bekanntheit

Dostler wurde am 8. Mai 1945 Gefangener der Amerikaner und am 8. Oktober 1945 einem Militärgericht am Sitz des Obersten Alliierten Kommandanten, dem Königspalast in Caserta, vorgeführt. Im ersten alliierten Kriegsprozess wurde er beschuldigt, einen illegalen Befehl ausgeführt zu haben. Zu seiner Verteidigung behauptete er, er habe den Befehl nicht erteilt, sondern nur einen Befehl an Oberst Almers vom Oberkommando weitergegeben, und dass die Hinrichtung der OSS-Männer eine rechtmäßige Vergeltung sei. Dostlers Plädoyer für höhere Anordnungen scheiterte daran, dass er bei der Anordnung der Hinrichtung außerhalb des Befehls des Führers aus eigener Kraft gehandelt hatte. Die Militärkommission wies auch sein Plädoyer zurück und erklärte, dass Dostlers Hinrichtung von US-Soldaten gegen Artikel 2 der Genfer Konvention über Kriegsgefangene von 1929 verstoße, die Repressalien gegen Kriegsgefangene verbot. Die Kommission erklärte, dass „kein Soldat und noch weniger ein kommandierender General sagen kann, dass er die summarische Erschießung von Kriegsgefangenen für legitim hält, auch nicht als Vergeltung.Nach dem Haager Übereinkommen über Landkriegsführung von 1907 war es legal, „Spione und Saboteure“ in Zivilkleidung oder feindlichen Uniformen hinzurichten, schloss jedoch diejenigen aus, die in geeigneten Uniformen gefangen genommen wurden. Da fünfzehn US-Soldaten hinter den feindlichen Linien ordnungsgemäß in US-Uniformen gekleidet und nicht in Zivilkleidung oder feindlichen Uniformen getarnt waren, sollten sie nicht als Spione, sondern als Kriegsgefangene behandelt werden, was Dostler verletzte.Der Prozess befand General Dostler der Kriegsverbrechen für schuldig und lehnte die Verteidigung höherer Befehle ab. He was sentenced to death and shot by a firing squad on December 1, 1945 in Aversa. The execution was photographed on black and white still and movie cameras.

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  7. Film der Hinrichtung aus drei Kamerawinkeln
  • Die Ginny II Mission
  • Der Fall Dostler
  • Dostlers Verteidigung Erklärt von Kent Emery Jr., Sohn eines Verteidigers von Dostler.
  • Video of General Dostler’s last minutes on December 1st, 1945
  • Anton Dostler
Military offices
Preceded by
Generalleutnant Oskar Blümm
Commander of 57. Infanterie-Division
26 September 1941 – 9 April 1942
Succeeded by
Generalleutnant Oskar Blümm
Preceded by
General der Artillerie Erwin Engelbrecht
Commander of 163. Infanterie-Division
15.Juni 1942 – 28.Dezember 1942
Nachfolger
Generalleutnant Karl Rübel
Vorgänger
General der Infanterie Franz Mattenklott
Kommandant von XXXXII. Armeekorps
22.Juni 1943 – Juli 1943
Nachfolger
General der Infanterie Franz Mattenklott

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