Die Banns of marriage, allgemein bekannt als die „Banns“ oder „Verbote“ (von einem mittelenglischen Wort für „Proklamation“, verwurzelt in Altfranzösisch) sind die öffentliche Ankündigung in einer christlichen Pfarrkirche einer bevorstehenden Ehe zwischen zwei bestimmten Personen. Es wird allgemein mit den englischen Kirchenbüchern und mit anderen Konfessionen in Verbindung gebracht, deren Traditionen ähnlich sind; Die römisch-katholische Kirche hat die Anforderung 1983 abgeschafft. Der Zweck von Banns ist es, jedem zu ermöglichen, ein kanonisches oder zivilrechtliches Hindernis für die Ehe zu erheben, um ungültige Ehen zu verhindern. Hindernisse variieren zwischen den Rechtsordnungen, würde aber normalerweise eine bereits bestehende Ehe umfassen, die weder aufgelöst noch annulliert wurde, ein Zölibatsgelübde, mangelnde Zustimmung, oder die Verwandtschaft des Paares innerhalb der verbotenen Verwandtschaftsgrade.
In den Heimatpfarreien wurden für die beteiligten Parteien an drei Sonntagen in Folge Banns angekündigt. An einigen Stellen waren die Worte, die einst vom Priester gesprochen wurden: „Ich veröffentliche die banns der Ehe zwischen (Name der Partei) der Pfarrei…….. und (Name der anderen Partei) dieser Gemeinde. Wenn jemand von euch Ursache oder nur Hindernis kennt, warum diese Personen nicht in der Heiligen Ehe zusammengefügt werden sollten, ihr sollt es erklären. Dies ist für die (erste, zweite, dritte) Zeit zu fragen.“