Zweck:
Der Zweck des Doctor of Engineering-Programms besteht darin, Studenten über die Anwendung fortgeschrittener technischer Prinzipien hinaus auf die Fähigkeit vorzubereiten, unabhängige Forschung, Problemdefinition und Problemlösung durchzuführen. Das Ziel dieses Programms ist es, Engineering-Profis, die führend in ihren Bereichen der akademischen und angewandten Ingenieurwissenschaften sind zu produzieren. Das Programm, das zum Doktor der Ingenieurwissenschaften führt, ist formell mit der Abteilung verbunden, in der die Aktivitäten am engsten mit den fortgeschrittenen Studienzielen eines Bewerbers zusammenhängen. Das Untersuchungsspektrum kann jedoch (und wird ermutigt) traditionelle Abteilungs- und Schullinien überschreiten, so dass die Möglichkeiten für Forschung und praktische Erfahrungen äußerst breit sind und hochgradig individualisierte Programme verfolgt werden können.
Zielsetzung:Das Doctor of Engineering-Programm ist organisiert / entwickelt, um fortgeschrittene Ingenieurausbildung und Erfahrung zu bieten, die professionell orientiert sind und die Diplom-Ingenieure die Möglichkeit geben, sich zu starken Ingenieuren, angewandten Forschern, Managern von Technologie, technisch ausgebildeten Pädagogen und technologischen Befürwortern zu entwickeln. Der Doktor der Ingenieurwissenschaften zeichnet sich zu einem großen Teil durch die Besonderheit der Dissertation aus. Im Rahmen des Dissertationsentwicklungsprozesses muss der Student möglicherweise mit der Industrie, einer Regierungsbehörde oder einem beratenden Ingenieurbüro zusammenarbeiten, um ein Dissertationsthema zu entwickeln, das individuell auf den Studenten zugeschnitten ist. Die Planung der Inhalte für diese Erfahrung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fakultät und den Unternehmensberatern. Alle Parteien (Student, Fakultätsberater, Unternehmensberater) werden zusammenarbeiten, um die Bedürfnisse des Studenten, die akademischen und beruflichen Standards der Universität und die Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens (Regierungsbehörde) zu erfüllen.
Zulassung
Die Zulassung zum Promotionsprogramm wird für Personen mit folgenden Qualifikationen in Betracht gezogen:Die Zulassung zum Doctor of Engineering-Programm wird Personen mit einem Master-Abschluss eines akkreditierten Graduate Engineering-Studiengangs bevorzugt. Bewerber mit Master-Abschlüssen in Informatik, Physik und anderen naturwissenschaftlichen und mathematischen Bereichen, die derzeit eine eng mit dem Ingenieurwesen verbundene Karriere verfolgen, werden von Fall zu Fall für das Promotionsprogramm in Betracht gezogen.Außergewöhnliche Studenten, auf Empfehlung eines Fakultätsausschusses, die Absolventen mit einem Abitur von ABET akkreditierten Ingenieurprogrammen / Schulen sind, können sich bewerben und für die Zulassung zum Promotionsprogramm in Betracht gezogen werden. Studierende mit Abitur, die 18 Kreditstunden Masterarbeit mit einem Notendurchschnitt (GPA) von 3,5 oder mehr absolviert haben, können sich für das Promotionsprogramm bewerben.Bewerber für das Doctor of Engineering-Programm müssen mindestens kumulative 3,0 GPA o auf einer Skala von insgesamt 4,0 auf Graduiertenebene haben.Die Graduate Record Examination (GRE) ist vor der Aufnahme in das Programm nicht erforderlich, muss jedoch innerhalb von zwei Jahren nach der Immatrikulation in das Programm abgelegt werden.
Allgemeine Anforderungen für den Doktor der Ingenieurwissenschaften
- Alle Kandidaten für den Doktor der Ingenieurwissenschaften müssen das unten beschriebene erforderliche Studien-, Seminar- und Forschungsprogramm absolvieren.
- Alle Kandidaten müssen eine Zulassungsprüfung bestehen. Darüber hinaus muss der Student auf Antrag des studentischen Beratungs- / Promotionsausschusses eine Vorprüfung ablegen und bestehen.
- Alle Kandidaten müssen eine Dissertation einreichen. Wenn die Dissertation zur Zufriedenheit des Ausschussvorsitzenden abgeschlossen ist, wird eine Dissertationsverteidigung angesetzt, zu der der Student seine Arbeit vor dem gesamten Promotionsbeirat mündlich verteidigen muss.
- Alle Voraussetzungen für den Doktortitel in Ingenieurwissenschaften müssen innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Jahren ab dem Datum der Zulassung erfüllt sein.
- Von allen Kandidaten wird erwartet, dass sie an Erfahrungen in der Wissenschaft, in der Industrie oder in einer Regierungsbehörde teilnehmen oder wie vom Beratungs- oder Promotionsausschuss des Kandidaten gefordert.
- Alle Bewerber müssen die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen.
- Alle Kandidaten müssen während des gesamten Programms einen Mindestnotendurchschnitt von 3,0 einhalten.
Es gibt keine Fremdsprachenanforderungen für dieses Programm.
Wohnsitzerfordernisse
Alle Kandidaten müssen 18 Kreditstunden Wohnsitzerfordernisse auf eine der folgenden Arten erfüllen: Vollzeitkandidaten für den Doktor der Ingenieurwissenschaften erfüllen die Wohnsitzerfordernisse, indem sie sich in neun (9) Kreditstunden pro Semester für zwei (2) aufeinanderfolgende Semester einschreiben. Teilzeit-Kandidaten für den Doktor der Ingenieurwissenschaften erfüllen die Aufenthaltsvoraussetzungen, indem sie sich für drei (3) aufeinanderfolgende Semester in sechs (6) Kreditstunden pro Semester einschreiben. Nach Abschluss der Kursanforderungen und aller erforderlichen Prüfungen muss sich der Kandidat weiterhin jedes Semester für „Dissertation Guidance“ anmelden, bis die Dissertation erfolgreich abgeschlossen ist.
Studienprogramm
Das Studienprogramm für den Kandidaten wird individuell vorgeschrieben. Die Bachelor-Abschluss-Konzentration des Kandidaten, Master-Abschluss-Konzentration, professionelle ingenieurbezogene Erfahrung und zukünftige Ziele werden bei der Erstellung eines Studienprogramms berücksichtigt.
Absichtserklärung
Studierende, die mindestens 12 Semesterstunden absolviert haben und einen kumulativen Notendurchschnitt von mindestens 3,2 erreicht haben, können bei der zuständigen Ingenieurabteilung die Absicht anmelden, Kandidat für den Doktor der Ingenieurwissenschaften (D.Engr.). Wenn ein Student, der bereits als Kandidat für den Master-Abschluss eingeschrieben ist, eine Kündigung einreichen möchte, um Kandidat für den D.Engr. der Student muss sich erneut bewerben. Die Absichtserklärung muss einen Studienplan mit einem Haupt- und einem Nebenfach enthalten, der vom vorläufigen Beratungsausschuss identifiziert und genehmigt wurde.
Innerhalb des Promotionsprogramms stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung
Option 1: Der BS zum D.Engr. Die Mindestanforderung für einen Doktortitel beträgt 60 Kreditstunden über einen Bachelor-Abschluss hinaus. Dies beinhaltet keine Gutschrift für die Dissertation. Diese Anforderung kann jedoch nach Ermessen des Studierendenausschusses erhöht werden. Von den 60 Credits müssen mindestens 21 Credits auf der Stufe 600 und höher sein; Maximal 9 Credits dürfen auf der Stufe 400 sein; und die restlichen müssen auf der Stufe 500 und höher sein. Bis zu 9 Graduate Credits von einer ABET regional akkreditierten Institution auf der 500-600 äquivalenten Ebene können mit Genehmigung übertragen werden. Dissertation Forschung Kreditanforderung wird durch den Hauptprofessor und Beratungsausschuss des Studenten bestimmt. Es sind mindestens 12 Kreditstunden erforderlich.
Unter Option 1 hat der Kandidat die Möglichkeit, den Master-Abschluss zu beenden, sofern der Kandidat die Anforderungen für dieses Programm erfüllt hat.
Option 2: M.S./M.E. bis D.Engr. Die Mindestanforderung für einen Doktortitel ist 30 Graduate Course Credit Hours auf der 500-600-Ebene und darüber, von denen mindestens 18 Credits auf der 600-Ebene und darüber liegen. Dies beinhaltet keine Gutschrift für die Dissertation. Diese Anforderung kann jedoch nach Ermessen des Studierendenausschusses erhöht werden. Dissertation Forschung Kredit wird durch den Studenten Hauptprofessor und Beratungsausschuss bestimmt (ein Minimum von 12 Kreditstunden erforderlich ist). Bis zu 6 Graduate Credits auf der 500-600 äquivalenten Ebene können mit Genehmigung einer akkreditierten Institution übertragen werden.* Kurse auf der 400-Ebene sind nicht erlaubt
Studienplan
Der Inhalt eines genehmigten Studienplans wird vom Studenten und seinem Beratungsausschuss festgelegt. Der Ausschuss wird die Interessen und Vorschläge des Schülers berücksichtigen, um einen genehmigten vorläufigen Plan und gegebenenfalls nachfolgende Überarbeitungen zu erstellen. Normalerweise wird der Student alle angebotenen Kurse in mindestens der Reihenfolge der spezialisierten Abschlussarbeiten belegen, die das Hauptfach von Interesse umfassen, in dem er oder sie Forschung betreiben möchte.
Minor Specialty
Eine kleinere Spezialität wird in der Regel aus der Engineering-Abteilung / Spezialitäten des Studenten sein. Eine ausreichende Konzentration von Fächern, die von einer der anderen Abteilungen der School of Graduate Studies angeboten werden, kann als Nebenfach akzeptiert werden. Ein Fakultätsmitglied dieser Abteilung muss dann im studentischen Beirat vertreten sein.
Preliminary Advisory Committee
Bei der Zulassung zum Promotionsprogramm wird jedem Studenten ein Preliminary Advisory Committee zugewiesen. Dieses Komitee besteht aus einem Vorsitzenden der entsprechenden technischen Abteilung und mindestens zwei weiteren Vollzeit-Fakultätsmitgliedern. Ein Fakultätsmitglied kann aus einer anderen Abteilung stammen, in der der Student Kurse belegen möchte. Ein Student kann Fakultätsmitglieder vor der Bildung seines / ihres Promotionsbeirats wechseln.
Promotionsbeirat
Der Doktorand hat das Recht, seinen eigenen Promotionsbeirat zusammenzustellen und den Hauptberater auszuwählen. Das Komitee und der Student bilden eine unabhängige Arbeitseinheit. Dieses Komitee leitet zusammen mit dem Hauptberater, der als Vorsitzender des Komitees fungiert, den Studenten, bestimmt seine Doktorarbeit und legt spezifische Anforderungen fest, die zu erfüllen sind, damit der Student seinen Abschluss erhalten kann. Studierende werden für ein Studium empfohlen, wenn die Ausschussmitglieder sich einig sind, dass im Studienbereich ein angemessenes wissenschaftliches Leistungsniveau erreicht und die Promotionsanforderungen erfüllt sind. Dieser Ausschuss besteht aus mindestens drei (3) Mitgliedern. Die Ausschussmitglieder bestehen aus dem Hauptberater, dem Nebenberater (dieser Berater kann aus einem anderen Fachgebiet / einer anderen Schule stammen), der Fakultät einer anderen Abteilung und können einen Branchen- / Regierungsfachmann umfassen. Alle Ausschussmitglieder müssen Mitglieder der Vollzeitfakultät sein und einen Doktortitel haben, mit Ausnahme des Branchen- / Regierungsfachmanns. Die Ernennung des Ausschusses bedarf der Zustimmung des Vorsitzenden. Dieser Ausschuss muss gebildet werden, bevor der Student die A-Prüfung ablegen kann. Kein Mitglied des Beirats kann vom Studierenden nach Abschluss der A-Prüfung gewechselt werden.
Prüfungen
Der Doktorand muss zwei (2) Prüfungen ablegen: die Zulassung zur Kandidatur (A) Prüfung und die Dissertationsverteidigung (B) Prüfung. Darüber hinaus muss auf Antrag des Studierendenausschusses eine Vorprüfung bestanden werden. Nach Ermessen des beratenden Ausschusses kann die Zulassung zur Kandidatenprüfung schriftlich, mündlich oder sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Verteidigung der Dissertation ist mündlich. Die Prüfungen sind wie folgt abzulegen:
Zulassung zur Kandidatur(A) Prüfung: Es wird eine Zulassungsprüfung durchgeführt, um das Verständnis des Kandidaten für die Arbeit des Graduiertenkurses und die Fähigkeit des Kandidaten, die Ergebnisse unabhängiger Forschung zu präsentieren und zu verteidigen, zu beurteilen. Zum Zeitpunkt dieser Prüfung muss der Student eine Präsentation seiner vorgeschlagenen Forschung machen, die die zugrunde liegenden technischen Technologien präsentiert und den Forschungsplan umreißt. Etwaige Mängel, die aufgedeckt werden können, müssen behoben worden sein, bevor ein Kandidat an dieser Prüfung teilnehmen darf. Diese Prüfung wird vom gesamten Promotionsbeirat durchgeführt. Sollte der/die Studierende diese Kandidaturprüfung nicht bestehen, legt der Promotionsbeirat die Voraussetzungen fest, die vor der Durchführung einer zweiten Prüfung zu erfüllen sind. Eine dritte Untersuchung ist verboten.
Verteidigung der Dissertation (B) Prüfung: Alle Doktoranden sollen ein großes Forschungsprojekt durchführen, dessen Ergebnis in einer Dissertation gipfelt. Diese Dissertation muss eine gut begründete Anwendung fortgeschrittener technologischer Kenntnisse sein und den Nachweis wissenschaftlicher Leistungen im Hauptfach des Studenten erbringen. Der Promotionsbeirat führt die Prüfung zur Verteidigung der Dissertation durch. Diese Prüfung wird die Fähigkeit des Kandidaten bestimmen, fortgeschrittene Ingenieurdisziplinen auf kreative und wissenschaftliche Weise auf Substanzprobleme anzuwenden. Vor dem Zeitpunkt der (B) Prüfung muss der Student, wenn der Promotionsbeirat dies für erforderlich hält, eine Arbeit seiner Forschung bei einer Konferenz oder Fachzeitschrift eingereicht haben. Etwaige Mängel, die bei früheren Prüfungen aufgedeckt wurden, müssen behoben worden sein, bevor ein Kandidat seine Dissertationsprüfung ablegen darf.
Mindestens 45 Tage vor dem geplanten Termin der (B) Prüfung muss eine Mitteilung über die Absicht, diese Prüfung zu planen, bei der zuständigen technischen Abteilung eingereicht werden. Diese Benachrichtigung enthält eine vollständige vorläufige Kopie der Dissertation, die geschrieben wurde, um die Anforderungen der Graduiertenschulen an Inhalt und Format zu erfüllen, und vom Hauptberater genehmigt. Ein vom Kandidaten und dem Hauptberater unterzeichneter Antrag auf Prüfung der Dissertationsverteidigung muss zusammen mit dem Genehmigungsblatt für die Dissertation spätestens zwei Wochen vor der geplanten Abschlussprüfung eingereicht werden. Ein endgültiger Entwurf der Dissertation, der den Anforderungen der Graduiertenschule an Inhalt und Format entspricht, wird jedem Mitglied des Promotionsbeirats mindestens 10 Werktage vor der Prüfung zugestellt.
Die Dissertationsverteidigung wird eine öffentlich angekündigte Präsentation der Dissertation beinhalten, bei der Dozenten und Studenten die Forschung in Frage stellen können. Es folgt eine separate geschlossene Sitzung mit dem gesamten Promotionsbeirat, die zusätzliche Fragen zu den Forschungs- oder verwandten technischen Prinzipien enthalten kann.
Wenn ein Kandidat die (B) -Prüfung nicht vorbehaltlos besteht, gibt der Vorsitzende des Ausschusses nach Zustimmung der Mitglieder des Promotionsbeirats dem Doktoranden schriftliche Empfehlungen zur Vervollständigung der Dissertationsanforderungen.
Sonstige verschiedene Überlegungen
Wenn ein Doktorand während seiner Forschung in die Industrie oder in die Regierung geht, muss eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, dem Berater und dem Berater getroffen werden. Diese Vereinbarung beschreibt die Ziele und Erwartungen in Bezug auf den Überblick und den Abschluss der Dissertation, bevor der Berater geht. Alle Arbeiten werden weiterhin unter Anleitung und Genehmigung des Hauptberaters in Abwesenheit durchgeführt.