Familienmediationszentrum

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Prozess, bei dem Eltern mit Hilfe einer neutralen dritten Person zusammenarbeiten, um eine Elternvereinbarung zu entwickeln, die im besten Interesse ihrer Kinder liegt. Mediation ist keine Beratung oder Versöhnungsversuch.

Das Familienmediationszentrum unterstützt Eltern bei der Lösung aller nichtfinanziellen Probleme. Im Allgemeinen werden folgende Themen in der Mediation diskutiert:

  • Sorgerecht: Wie wichtige Entscheidungen über das Kind getroffen werden.
  • Sorgerecht: wenn das Kind Zeit mit jedem Elternteil verbringt.
  • Ferien und besondere Zeiten: wo das Kind Ferien und besondere Zeiten verbringen wird.
  • Urlaubszeit: Wie viele Urlaubstage jeder Elternteil mit dem Kind haben wird und wie viel Ankündigung erforderlich ist.
  • Transport und Austausch: Wer wird den Transport bereitstellen und wo kann man sich zum Kinderaustausch treffen.
  • Besondere Bestimmungen: alle zusätzlichen Vereinbarungen, die die Eltern treffen.

Im Allgemeinen müssen Eltern nach Einreichung eines umstrittenen Sorgerechtsverfahrens eine Mediation versuchen, wenn sie Sorgerechts- und Besuchsprobleme nicht selbst lösen können. Mediation kann auch in Vormundschafts- oder CPS-Fällen stattfinden.

ZU IHRER Information!

Unverheiratete Eltern, die keinen Sorgerechtsfall vor dem Familiengericht haben, aber zur Zahlung von Kindergeld verurteilt sind, können eine Mediation über das Zugangs- und Besuchsprogramm beantragen. Dieses Programm bietet Eltern, die angewiesen werden, Kindergeld zu zahlen, die aber nicht bereit oder nicht in der Lage sind, das Sorgerecht durch ein Familiengericht zu verfolgen, die Möglichkeit, die Lösung von Zugangs- und Besuchsproblemen durch Mediation zu untersuchen. Um förderfähig zu sein, muss ein offener Kindergeldfall vorliegen und die Eltern können nicht bereits eine Sorgerechtsentscheidung des Familiengerichts haben. Wenn Sie an diesem Programm interessiert sind, können Sie das Selbstüberweisungsformular ausfüllen und an die im Formular angegebene Adresse zurücksenden.

Mediation ist vertraulich – nichts, was in der Mediation besprochen wird, wird dem Gericht zur Verfügung gestellt, außer der schriftlichen Elternvereinbarung, falls eine von den Eltern erstellt wurde, oder Informationen über die Nichtteilnahme.

Mediatoren sind keine Richter oder Anwälte. Sie treffen keine endgültigen Entscheidungen und können die Eltern nicht vertreten oder rechtlich beraten. Mediatoren sind neutrale dritte Personen, die eine offene Kommunikation fördern und Eltern bei der Entwicklung einer Elternvereinbarung unterstützen, die beide Elternteile mitgestalten. Bevor die Elternvereinbarung dem Gericht vorgelegt wird, werden die Eltern aufgefordert, sie vor der Unterzeichnung mit einem Anwalt zu überprüfen. Wenn keine Einigung erzielt wird, wird das Gericht einen Prozess abhalten, um festzustellen, was im besten Interesse der Kinder ist.

Eltern können auch erneut vermitteln, nachdem sie eine Elternvereinbarung erstellt haben, wenn sie Änderungen vornehmen müssen. Beide Elternteile müssen sich an FMC wenden, um eine erneute Mediation anzufordern und alle ausstehenden Gebühren bei FMC zu bezahlen, bevor ein erneuter Mediationstermin geplant wird.

Mediationskosten

Für Mediationsdienste fallen Gebühren an. FMC verwendet eine gleitende Skala, die auf dem finanziellen Status jeder Partei basiert, um Gebühren für Dienstleistungen zu bestimmen. Die Zahlung für FMC-Dienstleistungen hängt nicht vom Ergebnis oder der Zufriedenheit mit der Mediation oder der Dauer der aufgewendeten Zeit ab und ist unabhängig von Gerichts- und Anmeldegebühren. Eltern, die öffentliche Unterstützung erhalten, können durch schriftlichen Nachweis auf ihre Gebühren verzichten.

Mediation beantragen

Das Gericht kann Eltern anweisen, eine Mediation zu versuchen, oder Eltern können ihre eigene Überweisung beantragen, indem sie das folgende Formular ausfüllen und dem Richter zur Genehmigung vorlegen:

Antrag und Anordnung zur Mediation (pdf ausfüllbar)

Obwohl Mediation in Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch stattfinden kann, kann der Richter in diesen Fällen auf die Mediationspflicht verzichten. Sie können die folgenden Formulare verwenden, um den Richter zu bitten, in Ihrem Fall auf die Mediation zu verzichten.

Antrag und Bestellung zum Verzicht auf Mediation

Das Family Mediation Center befindet sich im Family Courthouse und ist montags bis freitags von 8:00 a.m. – 5:00 p.m. Sie können das Family Mediation Center unter der Telefonnummer (702) 455-4186 erreichen. Sie können auch die Website des Family Mediation Center besuchen, um mehr zu erfahren.

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