Leitfaden für ein Arbeitsvisum in Spanien bekommen

Umzug nach Spanien zu arbeiten? Finden Sie heraus, ob Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Spanien benötigen, und die Verfahren für die Beantragung Ihrer spanischen Arbeitserlaubnis. Bestimmte Nationalitäten benötigen ein spanisches Arbeitsvisum, um legal in Spanien zu leben und zu arbeiten. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Arten von spanischen Arbeitserlaubnissen sowie Ausnahmen, abhängig von Ihrer Beschäftigungssituation.

Die spanische Arbeitserlaubnis ist eng mit Ihrem Aufenthaltsstatus in Spanien verknüpft. In den meisten Fällen müssen Sie einen Job arrangieren, bevor Sie eine Erlaubnis beantragen, nach Spanien zu ziehen.

Benötigen Sie ein Arbeitsvisum in Spanien?

Umzug nach Spanien als EU / EWR oder der Schweiz ist einfach; Sie können ohne Einschränkung in Spanien leben und arbeiten.

Die meisten Nicht-EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis. Es gibt einige Ausnahmen, wie Akademiker oder nahe Verwandte, die sich Familienmitgliedern anschließen, die in Spanien arbeiten.

Arbeiten in Spanien als Mitarbeiter

Bevor Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, Sie müssen zuerst einen Job bekommen. Informationen und Ratschläge zur Jobsuche in Spanien finden Sie in unserem Leitfaden zur Jobsuche in Spanien.

Nachdem Sie sich einen Arbeitsplatz gesichert haben, muss Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beantragen, damit Sie legal in Spanien arbeiten können. Diese wird gewährt, wenn es sich um einen Mangelberuf handelt oder wenn die Stelle ausgeschrieben wurde und es keine anderen geeigneten Kandidaten aus der EU gab. Nach der Genehmigung können Sie ein Visum beantragen.

Ihr Arbeitgeber reicht einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis an das Provinzamt des Ministeriums für Arbeit (Delegación Provincial del Ministerio de Trabajo e Inmigración) in Ihrem Namen.

Während der Bearbeitung erhalten Sie eine Kopie des Antrags mit dem Stempel dieses Amtes und der Dateinummer. Sie können es als Teil Ihres Visumantrags an die spanische Botschaft senden. Die Botschaft informiert das regionale Arbeitsamt darüber, dass Ihr Antrag vorliegt, und das Arbeitsamt bearbeitet Ihren Antrag.

Die Bearbeitung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis kann bis zu acht Monate dauern. Sobald das Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis genehmigt hat, stellt die Botschaft Ihr Arbeits- und Aufenthaltsvisum aus.

Eine Arbeitserlaubnis gilt für ein Jahr und ist erneuerbar, solange Sie die Bedingungen erfüllen.

Genehmigungen sind für bestimmte Sektoren verfügbar, daher ist es normalerweise möglich, den Arbeitsplatz zu wechseln, solange er sich im selben Bereich befindet. Nach fünf Jahren können Sie einen langfristigen Aufenthalt beantragen; sehen Sie noch mehr in unserem Leitfaden für Visa in Spanien.

Ausnahmen für Mitarbeiter Arbeitserlaubnis in Spanien

Einige Leute brauchen keine Arbeitserlaubnis Beschäftigung in Spanien zu verpflichten. Möglicherweise benötigen sie jedoch noch ein Visum, um nach Spanien einzureisen.Dazu gehören Universitätsprofessoren, Techniker und Wissenschaftler, diejenigen, die nach Spanien kommen, um wissenschaftliche oder kulturelle Programme zu entwickeln, ausländische Journalisten, Künstler, die für bestimmte Aufführungen kommen, Geistliche und Gewerkschaftsfunktionäre.

Es gibt keine Visa- oder Arbeitserlaubnisbeschränkungen, wenn Sie nach Spanien kommen möchten, um Freiwilligenarbeit zu leisten.

Visa für Saisonarbeiter in Spanien

Um in Saisonarbeit in Spanien arbeiten, Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis und Visum. Darüber hinaus müssen Sie jedoch zeigen, dass:

  • Sie haben eine geeignete Unterkunft,
  • Ihre Reisekosten sind gedeckt und
  • Sie kehren nach Ablauf des Saisonvertrags in Ihr Heimatland zurück.

Die Genehmigung wird so lange wie die Dauer des Vertrages dauern.

Visa für Au-Pairs in Spanien

Sie müssen ein Einreisevisum beantragen (falls erforderlich) und die spezielle Aufenthaltserlaubnis für Au-Pairs vom spanischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Heimatland erhalten, bevor Sie nach Spanien kommen.

Sie müssen auch bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel müssen Sie:

  • zwischen 17 und 30 Jahre alt sein,
  • eine Au-Pair-Vereinbarung zwischen dir und der Gastfamilie besitzen, in der die Einzelheiten der Arbeit und des Gehalts festgelegt sind, und
  • den Nachweis haben, dass du dich selbst ernähren kannst, sowie eine medizinische Versorgung.

Die einjährige Genehmigung kann verlängert werden, sofern Sie die Bedingungen erfüllen.

Blaue Karte EU

Wenn Sie über einen mindestens dreijährigen Hochschulabschluss verfügen, der es Ihnen ermöglicht, auf hohem Niveau beruflich zu arbeiten, oder über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf demselben Niveau verfügen, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen.

Außerdem benötigen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein rechtsverbindliches Stellenangebot. Der Job muss ein Gehalt von mindestens haben 1.5 mal (oder 1.2 mal für Jobs, die besonders gefragt sind) der Durchschnittslohn in Spanien.

Der Arbeitgeber reicht den Antrag in Ihrem Namen ein, zusammen mit Unterlagen über die Stelle, dem Nachweis, dass kein EU-Bürger die Stelle ausfüllen konnte, und Informationen über Ihre Qualifikationen sowie Ihren Reisepass / Personalausweis und Ihre Krankenversicherung für Spanien.

Nach Erteilung der Blauen Karte EU müssen Sie bei der spanischen Botschaft in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen. Sie benötigen Ihren Reisepass, ein ärztliches Attest, keine Strafregisterbescheinigung und eine Kopie des Arbeitsvertrags. Wenn Sie das Visum haben, haben Sie drei Monate Zeit, um nach Spanien zu kommen.

Die Blaue Karte ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden, solange Sie die Bedingungen noch erfüllen.

Sobald Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie innerhalb von sechs Monaten bis zu drei Monate in andere EU-Staaten reisen. Nach 18 Monaten können Sie in einen anderen EU-Staat umziehen, müssen dort jedoch eine EU-Karte beantragen.

Wenn Sie seit 18 Monaten eine Blaue Karte eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen, haben Sie das Recht, nach Spanien zu ziehen und eine spanische Blaue Karte EU zu beantragen. Sie oder Ihr Arbeitgeber können sich entweder vor Ihrer Ankunft in Spanien oder innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise bewerben.

Selbständige und Freiberufler in Spanien

Wenn Sie nach Spanien kommen und selbständig arbeiten möchten, müssen Sie bei der spanischen Botschaft in Ihrem Heimatland eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie müssen bestimmte Dokumente vorlegen, die Folgendes enthalten können:

  • ein Geschäftsplan (falls zutreffend);
  • der Nachweis, dass Sie über die entsprechenden Finanzen verfügen, um in sie zu investieren oder sich selbst zu unterstützen;
  • der Nachweis, dass Sie über die Fähigkeiten oder Erfahrungen verfügen, um die Arbeit zu erledigen;
  • alle Verträge oder Provisionen von;
  • alle Lizenzen oder Registrierungen, die für die Durchführung der Arbeit in Spanien erforderlich sind;
  • Informationen über das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Spanien.

Sobald Sie die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Sie können für ein Visum beantragen Spanien eingeben, falls erforderlich. Finden Sie in unserem Leitfaden für spanische Visa heraus, ob Sie ein Einreisevisum benötigen.

Arbeitsgenehmigungen, die auf bestimmte Aktivitäten und Standorte beschränkt sein können, sind ein Jahr lang gültig und können verlängert werden, wenn Sie die Bedingungen noch erfüllen. Nach fünf Jahren können Sie einen langfristigen Aufenthalt beantragen.

Studenten, die in Spanien arbeiten

Wenn Sie einen Studentenausweis haben, können Sie während Ihres Studiums in Spanien bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis erteilen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden für spanische Studentenvisa.

Familienmitglieder: Wer kann arbeiten?

Familienmitglieder können sich Nicht-EU-Verwandten anschließen, die seit einem Jahr in Spanien leben und eine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr besitzen, indem sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Familienzusammenführung beantragen. Nach der Genehmigung können Familienmitglieder ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.

Nicht-EU-Verwandte von EU / EWR / Schweizer Bürger können nach Spanien kommen, ohne für ein Jahr zu warten und kann auch ohne Genehmigung arbeiten. Wenn jedoch eines dieser Familienmitglieder mit einer eigenen Aufenthaltserlaubnis in Spanien bleiben und arbeiten möchte, muss sein Arbeitgeber in seinem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU können eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne ein Jahr zu warten, solange die Bedingungen für die Wiedervereinigung erfüllt sind. Sie können auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.

Weitere Informationen zur Familienzusammenführung finden Sie unter Umzug nach Spanien, um sich einem Verwandten oder Partner anzuschließen.

Sobald Sie in Spanien ankommen

Ausländerausweis (TIE/NIE)

Wenn Sie in Spanien ankommen, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen einen Ausländerausweis / eine Ausländernummer (TIE/NIE) beim örtlichen Ausländeramt (Oficina de Extranjeros) oder bei der Polizei beantragen. Die NIE ist für alle Finanz- und Verwaltungsverfahren in Spanien erforderlich. Dazu gehören die Eröffnung eines Bankkontos, der Erhalt eines Gehalts, die Registrierung für soziale Dienste, die Zahlung von Steuern, der Kauf spanischer Immobilien und die Beantragung eines spanischen Führerscheins.

Soziale Sicherheit

Jeder, der in Spanien arbeitet, muss sich bei den spanischen Sozialversicherungsbehörden, der Allgemeinen Sozialversicherung (Dirección General de la Tesorería General de la Seguridad Social – TGSS), registrieren lassen. Wenn Sie ein Angestellter sind, wird Ihr Arbeitgeber dies für Sie tun; Wenn Sie selbstständig sind, liegt es in Ihrer Verantwortung. Auf ihrer Website finden Sie Informationen zur Registrierung, Beiträge und Leistungen. In ganz Spanien gibt es Provinzbüros.

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