Seapoint & Crescent Beach

ORTSCODE

Kapitel 12.4

§ 12.4.2 Ordnungswidrigkeit.Keine Person darf sich in Seapoint oder Crescent Beach ungeordnet verhalten. Ungeordnetes Verhalten, wie es hier verwendet wird, umfasst, ist aber nicht beschränkt auf das Erzeugen lauter und unangemessener Geräusche; die Aktivierung von Geräten oder explosiven Substanzen, die schädliche oder anstößige Gerüche freisetzen; wissentlich anpöbeln, beleidigen, verspotten oder Herausfordern einer Person mit beleidigenden, spöttischen oder nervigen Worten oder Gesten oder einem anderen körperlichen Verhalten, das in der Tat eine direkte Tendenz hätte, eine gewalttätige Reaktion einer gewöhnlichen Person in der Situation einer so angepöbelten Person zu verursachen, beleidigt, verspottet oder herausgefordert.

§ 12.4.4 Unanständiges Verhalten.
Keine Person darf sich innerhalb von Seapoint oder Crescent Beaches unanständig verhalten. Wie in diesem Kapitel verwendet, wird „unanständiges Verhalten“ wie in Titel 17-A, § 854 des Strafgesetzbuches von Maine definiert.

Anmerkung des Herausgebers: Geändert zum Zeitpunkt der Annahme des Kodex (siehe Kap. 1.1, Annahme des Kodex).

§ 12.4.5 Vermüllung.Keine Person darf Müll innerhalb von Seapoint- und Crescent-Stränden werfen, fallen lassen, deponieren, wegwerfen oder anderweitig entsorgen, außer in einem Müllbehälter.

§ 12.4.6 Störende Topographie.Keine Person darf innerhalb von Seapoint und Crescent Beaches etwas Natürliches oder Physisches entfernen, belästigen, verletzen oder anderweitig beschädigen. Diese Bestimmung soll nicht die Entfernung von Muscheln und Treibholz, Algen und wissenschaftlichen Proben regeln.

§ 12.4.7 Trinken.Keine Person darf alkoholische, alkoholische, weinige, fermentierte oder andere alkoholische Getränke oder Kombinationen von Likören und Mix-Likören an den Stränden von Seapoint und Crescent trinken oder konsumieren.

§ 12.4.8 Tiere.Kein Haustier ist innerhalb von Seapoint oder Crescent Strände erlaubt, außer dass Hunde, während unter der Kontrolle ihres Besitzers oder Halters, sind auf Crescent und Seapoint Strände zu anderen Zeiten als zwischen den Stunden von 10:00 Uhr bis 5:00 Uhr von Juni 15 bis September 10 eines jeden Jahres erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht für Führhunde oder Sehhunde, wenn sie als solche verwendet werden. Der Besitzer oder Halter eines Hundes darf zu keinem Zeitpunkt zulassen, dass dieser Hund auf freiem Fuß an den Stränden von Crescent oder Seapoint läuft oder eine Salzwiese in öffentlichem Besitz betritt, die unmittelbar an Seapoint oder Crescent Beach angrenzt. Von Mai 15 bis September 30, inklusive, An den Stränden von Seapoint und Crescent sind nur Hunde erlaubt, die für Stadtbewohner zugelassen sind.
B. Eine Pooper-Scooper-Regel gilt für Hunde. Besitzer und Halter müssen tierische Abfälle ordnungsgemäß entsorgen, indem sie sie entweder in mitgelieferte Behälter geben oder, falls diese nicht mitgeliefert werden, beim Verlassen der Strände mitnehmen.

§ 12.4.9 Brände.Keine Person darf Feuer innerhalb von Seapoint oder Crescent Beaches anzünden oder brennen lassen, außer in geeigneten Einrichtungen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden oder wo die Erlaubnis des städtischen Feuerwehrchefs, des Stadtwaldbrandmeisters, eingeholt wurde. Für die Verwendung von tragbaren Öfen, die mit Propangas, Sterno oder Briketts betrieben werden, ist keine Genehmigung erforderlich. Für den Fall, dass ein hier erlaubtes Kochen oder anderes Feuer oder Brennen von einer Person durchgeführt wird, muss diese Person vor dem Verlassen eines solchen Feuers dasselbe vollständig löschen.

§ 12.4.10 Betreten von Salzwiesen.
A. Keine Person darf die in öffentlichem Besitz befindliche Salzwiese unmittelbar neben Seapoint oder Crescent Beaches betreten oder betreten, außer für pädagogische oder wissenschaftliche Zwecke und nur nach Genehmigung durch den Stadtrat oder seine ordnungsgemäß benannten Vertreter. Anträge können an den Stadtschreiber gestellt werden, der alle diese Anträge an den Stadtrat oder seine ordnungsgemäß benannten Vertreter weiterleitet.
B.
Die öffentliche Bekanntmachung ist durch Auffinden von Schildern entlang der Salzwiesen zu erfolgen, die die Öffentlichkeit auf diese Einschränkung hinweisen.

§ 12.4.11 Windsurfer verboten.Zwischen dem 15. Juni und dem 10. September eines jeden Jahres darf niemand in den Gewässern von Crescent und Seapoint Beach windsurfen, außer in den vom Stadtrat ordnungsgemäß genehmigten und ausgewiesenen Gebieten. Die öffentliche Bekanntmachung solcher ausgewiesenen Bereiche ist auf dem Strandparkplatz oder an einem anderen auffälligen Ort oder an anderen Orten auffällig anzubringen

§ 12.4.12 Jetskis verboten.
Jet-Ski sind am Ufer oder in den Gewässern von Crescent und Seapoint Strände verboten.

§ 12.4.13 Verkauf verboten.
Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist an Seapoint und Crescent Beaches verboten

§ 12.4.14 Camping verboten.
Camping ist von 11:00 Uhr bis 6:00 Uhr verboten

§ 12.4.15 Betriebsstunden.
A.
Die Strände von Seapoint und Crescent sowie alle Parkplätze sind zwischen 11:00 Uhr und 3:00 Uhr für die breite Öffentlichkeit geschlossen, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die in ihrer offiziellen Eigenschaft von Vertretern oder Mitarbeitern von:
(1) Der Stadt;
(2) Öffentliche Versorgungsunternehmen;
(3) Rettungsdienste; und
(4) Auftragnehmer, die Dienstleistungen für oder im Namen der oben genannten.
B.
Die Eigentümer oder Betreiber von Kraftfahrzeugen, die gegen diesen Abschnitt verstoßen, werden vorgeladen, und das Fahrzeug wird auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt, wie in § 10.3.11 vorgesehen.

§ 12.4.16 Schließung des Strandes.
Der Stadtmanager ist berechtigt, die Strände zum Baden zu schließen, wenn Qualitätsprüfungen das Wasser als ungesund für den Menschen bestimmen. Der Vollstreckungs- und Strafteil dieses Kapitels gilt nicht für diesen Abschnitt.

§ 12.4.17 Durchsetzung; verstöße und Strafen.
Dieses Kapitel wird von der Polizei erzwungen. Jeder Verstoß gegen dieses Kapitel wird als Strafe gemäß Titel 1, Kapitel 1.3 gewertet. Alle Strafen kommen der Stadt zugute.

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