Die Small UAS Rule (14 CFR part 107) gilt nur für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen), die beim Start weniger als 55 Pfund wiegen. Um ein unbemanntes Flugzeug mit einem Gewicht von 55 Pfund oder mehr zu fliegen, können Betreiber eine Ausnahme unter der Sonderbehörde für bestimmte unbemannte Systeme (49 U.S.C. §44807) beantragen oder eine Zertifizierung beantragen.Die Sonderbehörde für bestimmte unbemannte Systeme (49 U.S.C. § 44807) erteilt dem Verkehrsminister die Befugnis, anhand eines risikobasierten Ansatzes zu bestimmen, ob ein Lufttüchtigkeitszeugnis erforderlich ist, damit eine Drohne sicher im nationalen Luftraumsystem (NAS) betrieben werden kann. Im Rahmen dieser Befugnis, Der Sekretär kann von Fall zu Fall Ausnahmen von den geltenden Betriebsvorschriften gewähren, Luftfahrzeuganforderungen, und Pilotenanforderungen für einen bestimmten Betrieb. Dies gewährt UAS-Betreibern einen sicheren und legalen Zugang zum NAS und verbessert so die Sicherheit. Es wird erwartet, dass diese Aktivität zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen führen wird, und der FAA-Administrator hat dies als ein Projekt mit hoher Priorität identifiziert, um die Nachfrage nach zivilem Betrieb von Drohnen für kommerzielle Zwecke zu befriedigen.
- Siehe Anweisungen zur Einreichung eines Ausnahmeantrags gemäß 49 USC §44807.
- Fragen zur Sonderbehörde für bestimmte unbemannte Systeme richten Sie bitte an [email protected]
Mit der Zertifizierung verwaltet die FAA Risiken durch Sicherheit. Es gibt der FAA das Vertrauen, dass ein vorgeschlagenes Produkt oder eine vorgeschlagene Operation den Sicherheitserwartungen der FAA zum Schutz der Öffentlichkeit entspricht. Die Zertifizierung bestätigt, dass die FAA-Anforderungen erfüllt wurden. Erfahren Sie mehr über:
- Type Certification
- Production Certification
- Airworthiness Certification.
Section 333 Requests and Authorizations
Der 2018 FAA Reauthorization Act (PL 115-254) hob Section 333 auf und ersetzte ihn durch Section 44807. Lesen Sie Abschnitt 333 historische Daten hier:
- 333 Exemption Requests
- Authorizations Granted via Section 333 Exemption