Unabhängigkeit der Justiz

Unabhängigkeit von wem?

Das Bestehen und die Angemessenheit der Unabhängigkeit der Justiz werden nur dann zu praktischen Fragen, wenn ein Gericht einen Streitfall entscheidet, der die Interessen eines Akteurs oder einer Institution mit potenzieller oder tatsächlicher Macht über das Gericht betrifft. Je mächtiger der Akteur ist, dessen Interessen auf dem Spiel stehen, desto größer ist im Allgemeinen die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs von diesem Akteur zu schützen. Wenn jedoch beide Seiten des Streits mächtig sind, kann diese Symmetrie der Macht einen Teil oder den gesamten notwendigen Schutz bieten.

Die drei Szenarien, denen ein Gericht begegnen kann, sind:

  1. Streitigkeiten zwischen privaten Akteuren,
  2. Streitigkeiten zwischen staatlichen Akteuren und
  3. Streitigkeiten zwischen privaten Akteuren und staatlichen Akteuren.

Im ersten Szenario muss das Gericht bestrebt sein, unabhängig von den Parteien zu bleiben, die versuchen können, seine Unabhängigkeit durch verschiedene Mittel wie Bestechung oder Einschüchterung zu untergraben. In dieser Situation ist die Regierung ein Freund der Unabhängigkeit der Justiz: Es ist zu erwarten, dass sie die Unabhängigkeit des Gerichts gegen die Bemühungen der Parteien verteidigt.

Im zweiten Szenario sind die Aussichten für die Unabhängigkeit der Justiz wieder relativ günstig. Das Gericht wird gebeten, sich nicht einem mächtigen Akteur im Namen eines Schwachen zu stellen, sondern sich unparteiisch zwischen zwei mächtigen Akteuren zu entscheiden. Unabhängig davon, welche Seite das Gericht wählt, wird das Ergebnis eine Zwei-gegen-Eins-Dynamik sein, die dem Gericht einen gewissen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bieten sollte. Die Regierung stellt in solchen Fällen keine ernsthafte Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz dar, da sie sich im Krieg mit sich selbst befindet.Im dritten Szenario stellt die Regierung zwar eine starke Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz dar, aber der Bedrohung kann entweder entgegengewirkt oder von der Öffentlichkeit verstärkt werden. Zum Beispiel, wenn ein Herrscher versucht, seine eigene Amtszeit auf illegale Weise zu verlängern, Das Gericht sieht sich einer Bedrohung seiner Unabhängigkeit von der Regierung gegenüber, aber seine Fähigkeit, dieser Bedrohung standzuhalten, ist in dem Maße stark verbessert, in dem es auf öffentliche Unterstützung zählen kann, wenn es gegen die Regierung entscheidet. Solange das Gericht in der Lage ist, sich auf die Seite der Regierung oder der Öffentlichkeit zu stellen, genießt seine Unabhängigkeit Schutz. Beide sollten in der Lage sein, dem Gericht die Unterstützung zu geben, die es benötigt, um Angriffen des anderen standzuhalten. In anderen Situationen kann das Gericht jedoch aufgefordert werden, eine Position einzunehmen, die sowohl der Regierung als auch der Öffentlichkeit gegenüber antagonistisch ist, wie im Fall einer illegalen Diskriminierung einer unpopulären Minderheit durch die Regierung. Hier sind die Aussichten für die Unabhängigkeit der Justiz am Tiefpunkt: die Justiz ist aufgefordert, ihre Unabhängigkeit sowohl von der Regierung als auch von der Öffentlichkeit zu demonstrieren, doch es fehlt ihr die Hilfe eines mächtigen Verbündeten, um dem Druck standzuhalten, dem sie ausgesetzt ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Unabhängigkeit der Justiz angesichts solcher Bedrohungen zu schützen. Gängige Strategien sind die Begrenzung des Ermessensspielraums der Regierung über die Gehälter von Richtern, die Festlegung strenger Beschränkungen für die Entfernung von Richtern aus dem Amt, die Festlegung der Mindestgerichtsbarkeit, die Gerichte besitzen müssen, und die Entlastung der Richter von der persönlichen Haftung für Handlungen, die im Rahmen ihrer Aufgaben durchgeführt werden. Weniger offensichtlich kann die interne Organisation einer Justiz auch tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Anfälligkeit für äußere Einflüsse haben. Die Organisation der japanischen Justiz zum Beispiel macht die Richter der unteren Gerichte sehr gehorsam gegenüber einer Verwaltungsbürokratie, die vom Obersten Richter des Obersten Gerichtshofs Japans kontrolliert wird. Eine dezentrale Organisationsstruktur, die den einzelnen Richtern größere Autonomie gewährt, kann es der Regierung dagegen erschweren, die Justiz als Ganzes zu erfassen oder zu kooptieren.Auf lange Sicht ist es jedoch schwierig, wenn nicht unmöglich, eine vollkommen unabhängige Justiz zu schaffen, die vollständig von allen Formen politischer und populärer Einflussnahme isoliert ist. Die relativ lange Erfahrung des Obersten Gerichtshofs der USA zum Beispiel legt nahe, dass selbst ein höchst unabhängiges Gericht im Laufe der Zeit wahrscheinlich sowohl von politischen Kräften umgestaltet wird als auch den Wünschen einer dauerhaften politischen Mehrheit entspricht. Es ist optimistisch zu glauben, dass eine Handvoll Richter, die weder die Macht des Geldbeutels noch des Schwertes haben, sich konsequent gegen mächtigere Akteure und Institutionen wehren könnten, ohne jemals Konsequenzen zu erleiden, unabhängig davon, welchen formellen Schutz sie genießen könnten. Es gibt Grenzen für das, was allein durch die Anpassung der institutionellen Merkmale der Justiz oder durch feierliche Erklärungen über die Unverletzlichkeit der Unabhängigkeit der Justiz erreicht werden kann. Letztendlich dürften die Aussichten, auch nur ein moderates Maß an justizieller Unabhängigkeit zu erreichen, von politischen und historischen Bedingungen abhängen, die der Justiz fremd sind und möglicherweise unerreichbar sind, wie z. B. die Existenz einer stabilen, wettbewerbsfähigen Mehrparteiendemokratie.

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