Mit Wirkung zum 2. April 2018 steigt die Passausführungsgebühr von 25 USD auf 35 USD. Die Erhöhung der Ausführungsgebühr um 10 USD gilt nur für US-Passantragsteller, die das DS-11-Formular verwenden, z. B. Erstantragsteller über 16 Jahre, Kinder unter 16 Jahren und Antragsteller, die sich erneut bewerben, nachdem sie ihren vorherigen Pass verloren oder gestohlen gemeldet haben.Die Gebührenerhöhung von 10 USD gilt nicht für Erwachsene, die berechtigt sind, ihren Reisepass per Post mit dem DS-82-Formular zu erneuern. Um mehr über die Erneuerung Ihres Reisepasses zu erfahren, besuchen Sie unsere Reisepässe Seite.Kunden, die sich mit dem DS-11-Formular bewerben, zahlen zwei separate Gebühren: eine Anmeldegebühr an das US-Außenministerium und die Ausführungsgebühr an die Passannahmeeinrichtung (z. B. ein Postamt in den USA oder eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat im Ausland).
Das Außenministerium legt die Konsulargebühren in der Regel auf einen Betrag fest, der berechnet wird, um die Kosten der konsularischen Dienstleistung für die US-Regierung zu decken. Das neueste Cost of Service-Modell zeigte, dass die mit der Passausführung verbundenen Kosten höher waren als die aktuelle Gebühr von 25 USD.
Das Außenministerium hat am 31. Januar 2018 eine endgültige Regel veröffentlicht, die diese Gebührenänderung bestätigt.
Von US-Mission Belarus | 27 März, 2018 / Themen: Konsularische Angelegenheiten, Nachrichten