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Quick Document Viewer
Mit dem Quick Document Viewer können Sie alle imagefrom unserer umfangreichen Datenbank in anzuzeigen.PNG-Format. Um das Bild anzuzeigen, wird Ihnen das gesamte Dokument in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Sie eine Seite oder alle Seiten anzeigen. Diese PNG-Bilder sind von geringerer Qualität für einen schnelleren Zugriff und erfordern kein Plug-in auf Ihrem Computer installiert werden. Dieser Viewer wird nicht empfohlenzum Drucken von Dokumenten, aber es ist verfügbar. Für bessere Ergebnisse verwenden Sie den hochwertigen / druckbaren Viewer.
Hohe Qualität/Printable Viewer
Mit der hohen Qualität/Printable Viewer geben Ihnen die besten Ergebnisse in .TIFF-Format. Dies erfordert die Installation eines TIFF-Plug-Ins auf Ihrem Computer. Es ist kostenlos verfügbar. Anweisungen zum Herunterladen finden Sie auf der Suchseite. Wenn Sie ein Dokument anzeigen, werden Ihnen alle Seiten in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Sie eine Seite oder alle Seiten anzeigen. Wenn Sie einen Ausdruck des Bildes benötigen, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche Drucken oben in Ihrem Browserfenster oder auf die Schaltfläche Drucken im TIFF-Viewer. Sie haben die Möglichkeit, eine Seite oder mehrere Seiten zu drucken. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für das Drucken des Dokuments an.
Laden Sie Ihr Bilddokument herunter
Für die Download-Option können Sie eine Kopie des vollständigen Dokuments auf Ihrer lokalen Festplatte speichern.
E-Mail an Ihr Bilddokument
Wenn Sie die E-Mail-Option verwenden, können Sie das Bilddokument per E-Mail an Ihre Konto-E-Mail-Adresse senden. Diese Option ist nur für gewerbliche Nutzer.Haftungsausschluss für Sozialversicherungsnummern
Diese Website enthält Informationen zu Mitteilungen über Bundessteuerpfandrechte und andere Pfandrechtsdokumente, deren Inhalt nicht mit den Dokumenten identisch ist, die IRS diesem Amt vorgelegt hat. Daher können die Ergebnisse einer Suche dieses Indexierungssystems nicht in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Titel oder der Übertragung von Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Recherchen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien und Zwangsvollstreckungsverfahren, bei der Bestimmung von Eigentumsinteressen an Immobilien herangezogen werden, an die eine Mitteilung des Bundessteuerpfandrechts angehängt ist.

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