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Dringende Umstände beziehen sich auf Situationen, die ungewöhnliche oder sofortige Maßnahmen erfordern, und dies ermöglicht es Menschen, übliche Verfahren zu umgehen. Mit anderen Worten Notfallbedingungen. Die Umstände sind so, dass eine vernünftige Person zu der Annahme gelangen würde, dass sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um körperliche Schäden an den Beamten zu verhindern. Zum Beispiel, wenn ein Nachbar ein Fenster eines brennenden Hauses durchbricht, um jemanden darin zu retten. Dies sind Situationen, in denen ein Polizeibeamter sofort Maßnahmen ergreifen kann, um effektiv eine Festnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahme durchzuführen, für die eine wahrscheinliche Ursache vorliegt. Dies kann ohne vorherige Einholung eines Haftbefehls erfolgen. Das Bundesgesetz ‚Knock and Announce‘, 18 U.S.C. S 3109, verlangt von Polizeibeamten, dass sie klopfen, ankündigen und die Einreise verweigern, bevor sie in eine Residenz einbrechen. Zwingende Umstände entschuldigen jedoch die Nichteinhaltung.

Dringende Umstände sollen vorliegen, wenn

(1) das Leben oder die Sicherheit einer Person bedroht ist

(2) die Flucht eines Verdächtigen unmittelbar bevorsteht oder

(3) Beweise entfernt oder zerstört werden sollen.

Dies wird auch als Notfallumstände oder besondere Umstände bezeichnet.

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