Wem gehört ein Affen-Selfie? Nichts sollte ihn lächeln lassen

2011 spähte Naruto, ein neugieriger 6-jähriger Affe in Indonesien, in ein Kameraobjektiv, grinste und drückte den Auslöser der unbeaufsichtigten Kamera. Der vom Aussterben bedrohte Haubenmakake wusste nicht, dass er für seine Zukunft gesorgt haben könnte.

Das Selfie seines Bucktooth-Lächelns und seiner großen bernsteinfarbenen Augen machte Naruto zu einer Internet-Berühmtheit. Aber das weit verbreitete Bild wurde in eine lange und langwierige Klage darüber verwickelt, ob der Affe die Rechte daran besaß. Naruto verlor die erste Runde vor dem Bundesgericht in Kalifornien in 2016, gewann aber am Montag eine Art Sieg in einer Einigung für sich und seine Freunde.Der Besitzer der Kamera, David J. Slater, erklärte sich bereit, 25 Prozent der zukünftigen Einnahmen der vom Affen aufgenommenen Bilder an gemeinnützige Organisationen zu spenden, die Naruto, der im Tangkoko-Reservat auf der indonesischen Insel Sulawesi lebt, und andere Haubenmakaken schützen. Slater, ein britischer Fotograf, und Menschen für die ethische Behandlung von Tieren, die verklagt Herr. Slater bat in Narutos Namen auch das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den Neunten Kreis, das in diesem Fall eine Berufung einlegte, die Klage fallen zu lassen und eine niedrigere Entscheidung aufzuheben, wonach der Affe das Urheberrecht des Bildes nicht besitzen könne.“PETA und David Slater sind sich einig, dass dieser Fall wichtige, aktuelle Fragen zur Ausweitung der gesetzlichen Rechte für nichtmenschliche Tiere aufwirft, ein Ziel, das sie beide unterstützen, und sie werden ihre jeweilige Arbeit fortsetzen, um dieses Ziel zu erreichen“, sagten die Gruppen in einer gemeinsamen Erklärung am Montag.

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